Reisen mit Hund in die Nachbarländer oder auch innerhalb der Europäischen Union (EU) sind heute keine Seltenheit mehr. Die Grenzen sind in aller Regel offen und Kontrollen nur selten. Für die Reise reicht eine Identifikation über den Mikrochip in Kombination mit dem blauen EU-Heimtierausweis. Diesen bekommt man unkompliziert beim Tierarzt.
Die Einreise mit Hund aus anderen Ländern in die Europäische Union ist hingegen an einige Bestimmungen gebunden.
Um die Einreise mit Hund in die EU zu ermöglichen, müssen alle relevanten Gesetze und Bestimmungen befolgt werden. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören der Gesundheitsschutz gegen Tollwut, die Höchstzahl von 5 Tieren, die pro Person mitreisen dürfen, sowie die Bedingung, dass die Tiere nicht dazu bestimmt sind, den Besitzer zu wechseln.
Besonderheiten bei europäischen Ländern außerhalb der Europäischen Union
Für Hunde aus Andorra, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt ist es erforderlich, dass sie bei der Einreise in die EU von einem Heimtierausweis begleitet werden.
Damit ein Heimtierausweis anerkannt wird, muss das Tier eindeutig identifizierbar sein. Dies erfolgt meist durch einen Mikrochip mit einer Kennzeichnungsnummer, die im Pass eingetragen ist. Nur bei sehr alten Hunden kann die Kennzeichnung mit einer Tätowierung in Einzelfällen noch vorkommen.
Darüber hinaus muss der Heimtierausweis einen gültigen Tollwutschutz nachweisen.
Einreise aus gelisteten Drittstaaten
Die Einreise eines Hundes aus einem sogenannten gelisteten Drittstaat in die Europäische Union ist an bestimmte Vorschriften und Verordnungen gebunden. In Anhang II, Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sind Drittländer aufgeführt, die als gleichwertig zu den EU-Mitgliedsländern bezüglich der Tollwutsituation eingestuft werden. Für eine erfolgreiche Einreise aus einem dieser Länder muss der Besitzer des Hundes dennoch einige Anforderungen erfüllen.
So muss der Besitzer eines Hundes aus einem gelisteten Drittstaat einen amtstierärztlichen Nachweis erbringen, dass der Hund einen Validierungs- und einen Impfstatus nach den Vorschriften des Drittstaates aufweist. Der Impfstatus muss eine aktive Immunisierung gegen Tollwut, die nicht länger als ein Jahr und nicht weniger als 21 Tage vor der Einreise erfolgt ist, nachweisen.
Die Liste der Drittstaaten umfasst folgende Länder:
Antigua und Barbuda
Argentinien
Aruba
Ascension
Australien
Bahrain
Barbados
Belarus
Bermuda
Bonaire, St. Eustatius und Saba (die Karibischen Niederlande)
Bosnien und Herzegowina
Britische Jungferninseln
Chile
Curacao
Falklandinseln
Fidschi
Französisch-Polynesien
Großbritannien und Nordirland
Hongkong
Jamaika
Japan
Kaimaninseln
Kanada
Malaysia
Mauritius
Mayotte
Mexiko
Montserrat
Neukaledonien
Neuseeland
Russland
Singapur
St. Helena
St. Kitts und Nevis
St. Lucia
St. Martin
St. Pierre und Miquelon
St. Vincent und die Grenadinen
Taiwan
Trinidad und Tobago
Vanuatu
Vereinigte Arabische Emirate
Vereinigte Staaten von Amerika
Wallis und Futuna
Voraussetzung für die Einreise aus diesen Ländern ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. Die begleitende Person muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf dient. Sollte die Reise durch nicht-gelistete Drittländer gehen, so hat der Hundehalter zu bestätigen, dass das Tier bei der Durchreise keinen Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren hatte und sich nicht aus dem Beförderungsmittel oder dem Flughafen entfernt hat. So soll eine mögliche Ansteckung während der Reise ausgeschlossen werden.
Einreise aus allen weiteren Ländern
Reisende mit Hunden aus gelisteten Drittstaaten, die in die Europäische Union einreisen wollen, müssen bestimmte Einreisebedingungen erfüllen. Diese können durch eine amtlich autorisierte Tiergesundheitsbescheinigung nachgewiesen werden. Weiterhin müssen die Eigentumsdokumente, ein Impfausweis und ein Nachweis über das Ergebnis der Blutuntersuchung auf Tollwuterreger vorgelegt werden. Zudem ist eine schriftliche Erklärung erforderlich, die bestätigt, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf oder Besitzerwechsel dient.
Eine Einreise mit Tieren ist in Deutschland nur an diesen Einreiseorten möglich:
Baden-Württemberg
Stuttgart, Flughafen
Bayern
München, Flughafen
Nürnberg, Flughafen
Brandenburg
Berlin-Brandenburg, Flughafen
Bremen
Bremen, Flughafen
Bremen, Hafen
Bremerhaven, Hafen
Hamburg
Hamburg Fuhlsbüttel, Flughafen
Hamburg, Hafen
Hessen
Frankfurt am Main, Flughafen
Mecklenburg-Vorpommern
Rostock-Laage, Flughafen
Rostock
a) Passagierkai Warnemünde
b) Seehafen Rostock mit Warnowkai, den Hafenbecken A,B,C und dem Ölhafenbecken.
Niedersachsen
Hannover-Langenhagen, Flughafen
Nordrhein-Westfalen
Dortmund, Flughafen
Düsseldorf, Flughafen
Köln, Flughafen
Münster/Osnabrück, Flughafen
Paderborn/Lippstadt, Flughafen
Weeze, Flughafen
Rheinland-Pfalz
Frankfurt-Hahn, Flughafen
Saarland
Saarbrücken, Flughafen
Sachsen
Dresden, Flughafen
Leipzig/Halle, Flughafen
Thüringen
Erfurt-Weimar, Flughafen
Einreisende Hunde müssen vom Besitzer oder einer autorisierten Person begleitet werden. Dieser meldet die Einreise des Tieres vor der Ankunft beim Zoll und beim zuständigen Veterinäramt an. Diese veranlassen notwendige Kontrollen der Dokumente und können beratend zur Seite stehen.
Reisen mit Welpe
Reisen mit Hundewelpen in die EU ist ein Thema, das viele Menschen beschäftigt. Wenn man sich dafür entscheidet, die Reise mit einem Welpen anzutreten oder einen Welpen aus dem Ausland zu adoptieren, gibt es einige Dinge, die man beachten muss. In der Regel können die Welpen erst nach einem vollständigen Immunschutz gegen Tollwut einreisen. Bei einigen Herkunftsländern sind zusätzliche Wartefristen und Blutuntersuchungen notwendig.
Daher ist es wichtig, sich über die Einfuhrbestimmungen des Herkunftslandes des Welpen zu informieren und die notwendigen Formalitäten rechtzeitig zu erledigen. Nur so kann ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden und die Reise wird zu einem angenehmen Erlebnis für alle Beteiligten.
Fazit zur Einreise in die EU mit Hund
Grundsätzlich macht es Sinn, sich vor einer geplanten Reise in die EU bei einer Behörde über die länderspezifischen Bestimmungen zu informieren und die benötigten Dokumente zusammenzustellen. Einzelne Länder können Bestimmungen über die EU-weiten Vorschriften hinaus erheben. Auch für einzelne Rassen kann es Einschränkungen geben. In vielen Ländern gilt überdies eine Maulkorb- und Leinenpflicht.
Um die Gesundheit des eigenen Hundes nicht zu gefährden, lohnt es sich, vor der Reise den Impfstatus des Haustiers zu überprüfen und sich von einem Tierarzt zu weiteren Schutzimpfungen beraten zu lassen. – Dann steht dem sicheren Reisen mit Hund nichts mehr im Wege.